1. Buchung und Vertragsschluss

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Buchung bietet der/die Vertragspartner im Folgenden Auftraggeber genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Auftragserteilung und die aus der Buchung entstehenden Forderungen gelten bei Gruppentouren für alle Teilnehmer der Gruppe. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Serviceleistung von go4foto, im Folgenden auch Unternehmer genannt, schriftlich, per E-Mail, per Fax oder mündlich bestätigt wird.

2. Zahlung

-Sofortüberweisung oder paypal:

Nach der verbindlichen Bestellung wird der Auftraggeber auf die Seite der Dienstleister "paypal" oder "Sofortüberweisung" weitergeleitet, wo der Zahlungsvorgang abgeschlossen wird.

-Vorkasse:

Die Zahlung der Serviceleistung erfolgt spätestens zehn Tage nach der Buchung ohne jeden Abzug per Banküberweisung auf das Konto des Unternehmers, es sei denn, andere verbindliche Vereinbarungen wurden zwischen Unternehmer u. Auftraggeber einvernehmlich getroffen.

-In bar:

Die Zahlung erfolgt vor Antritt der Tour ohne jeden Abzug, es sei denn, andere verbindliche Vereinbarungen wurden zwischen Unternehmer und Auftraggeber einvernehmlich getroffen.

3. Leistungsänderungen und Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglichen Serviceleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung des Unternehmers. Zusätzliche Leistungen bedürfen der Bestätigung durch den Unternehmer, per Email, per Fax, mündlich oder schriftlich. 

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Unternehmer zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Unternehmer zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Unternehmer dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 

4. Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Unternehmer. Der Rücktritt muss schriftlich. bzw. per Email oder per Fax erfolgen und vom Unternehmer bestätigt werden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Unternehmer eine entsprechende Entschädigung verlangen. Der Unternehmer kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen. 

Diese beträgt:

  • 30 Tage vor Tourantritt: 40 % des Vertragsgesamtpreises 
  • 14 Tage vor Tourantritt: 60 % des Vertragsgesamtpreises
  • 7 Tage vor Tourantritt: 80 % des Vertragsgesamtpreises 
  • Am Tage der Tour und bei Nichterscheinen des Auftraggebers: 100 % des Vertragsgesamtpreises

5. Rücktritt und Kündigung durch go4foto (Unternehmer)

Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

- aufgrund Einwirkung höherer Gewal.

- aufgrund von Strassensperrungen, öffentlichen Veranstaltungen und Strassenfesten.

- wegen plötzlicher Krankheit eines Stadtführers (in diesem Fall wird sich go4foto nach Möglichkeit um Ersatz kümmern.

- wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Fahrt, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

- wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

6. Haftung

go4foto haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. go4foto haftet nicht bei Unfällen. Für Schäden haftet go4foto nur, wenn diese durch Fahrlässigkeit eines Tourführers entstanden ist. 

7. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich go4foto mitzuteilen. 

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.